Vor- und Nachteile "residencia"

Welche Vor- und Nachteile gibt es, wenn man seinen Wohnsitz / Residentenausweis (tarjeta de residencia) in Spanien beantragt?
Vorteile:
• 33% Vergünstigungen bei innerspanischen Flügen und Schiffsreisen (z.B. Fähre Mallorca-Barcelona)
• Verkauft der Inhaber eines Residentenausweises in Spanien seine Immobilie, so entfällt die Verpflichtung des Käufers. 5 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis einzubehalten und an das spanische Finanzamt abzuführen. Der in Spanien Ansässige ist jedoch verpflichtet, seine Veräußerungsgewinne in einer Steuererklärung zu deklarieren und die entsprechenden Steuern zu zahlen. Der Vorteil wäre hier abzuwägen.
• Aus steuerrechtlicher Sicht gilt als Resident und damit unbeschränkt steuerpflichtig, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Die Folge ist, dass das gesamte Einkommen grundsätzlich in Spanien versteuert werden muss, wobei der unbeschränkt Steuerpflichtige dann aber auch das Recht auf umfangreichere steuerliche Abschreibungen genießt. Mehrfache steuerliche Belastungen werden durch das dt.-sp. Doppelbesteuerungsabkommen vermieden.
Nachteile:
• Nach 6 Monaten nach Antragstellung muss Führerschein bei der Jefatura de Trafico in Palma vorgelegt und umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt entweder durch einen Stempel im Führerschein, oder aber durch Ausstellung eines neuen.
Gut zu wissen:
• Für EU-Bürger besteht keine Pflicht einen Residentenausweis zu beantragen, egal ob er sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält und egal ob er sich eine Immobilie mietet oder kauft. aufgrund des (Quelle: königliches Dekrets 178/2003 vom 14.02.2003) Es reicht die spanische Steuernummer (NIE-Nummer) und der Reisepass.
• Sogar Vergünstigungen bei innerspanischen Flügen und Fährfahrten sind möglich, wenn man im Rathaus derjenigen Gemeinde, wo seine Immobilie gelegen ist, als Einwohner meldet.
Vorteile:
• 33% Vergünstigungen bei innerspanischen Flügen und Schiffsreisen (z.B. Fähre Mallorca-Barcelona)
• Verkauft der Inhaber eines Residentenausweises in Spanien seine Immobilie, so entfällt die Verpflichtung des Käufers. 5 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis einzubehalten und an das spanische Finanzamt abzuführen. Der in Spanien Ansässige ist jedoch verpflichtet, seine Veräußerungsgewinne in einer Steuererklärung zu deklarieren und die entsprechenden Steuern zu zahlen. Der Vorteil wäre hier abzuwägen.
• Aus steuerrechtlicher Sicht gilt als Resident und damit unbeschränkt steuerpflichtig, wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält. Die Folge ist, dass das gesamte Einkommen grundsätzlich in Spanien versteuert werden muss, wobei der unbeschränkt Steuerpflichtige dann aber auch das Recht auf umfangreichere steuerliche Abschreibungen genießt. Mehrfache steuerliche Belastungen werden durch das dt.-sp. Doppelbesteuerungsabkommen vermieden.
Nachteile:
• Nach 6 Monaten nach Antragstellung muss Führerschein bei der Jefatura de Trafico in Palma vorgelegt und umgeschrieben werden. Die Umschreibung erfolgt entweder durch einen Stempel im Führerschein, oder aber durch Ausstellung eines neuen.
Gut zu wissen:
• Für EU-Bürger besteht keine Pflicht einen Residentenausweis zu beantragen, egal ob er sich länger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält und egal ob er sich eine Immobilie mietet oder kauft. aufgrund des (Quelle: königliches Dekrets 178/2003 vom 14.02.2003) Es reicht die spanische Steuernummer (NIE-Nummer) und der Reisepass.
• Sogar Vergünstigungen bei innerspanischen Flügen und Fährfahrten sind möglich, wenn man im Rathaus derjenigen Gemeinde, wo seine Immobilie gelegen ist, als Einwohner meldet.